Garantien im Rahmen der Riester-Renten
Garantien stellen, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise, ein maßgebliches Verkaufsargument und vermeintliches Differenzierungsmerkmal von klassisch konzipierten Altersvorsorgeprodukten im Vergleich zu investment- bzw. kapitalmarktbasierten Lösungen dar. Dies spiegelt sich auch im Bemühen um Neukunden für die staatlich geförderte Zusätzliche Altersvorsorge (Riester Rente) wider.
Die Garantie-Argumentation zielt zum Einen auf die Sicherheit im engeren Sinne für das investierte Kapital ab (Bonität bzw. Insolvenzsicherheit des Anbieters), zum Anderen auf garantierte/zugesagte Mindestrenditen. Im Bereich der Riester-Rente kann die Bonitätsdebatte vernachlässigt werden: Alle bei deutschen Lebensversiche-rungsgesellschaften im Deckungsstock befindlichen Anlegergelder unterliegen im Worst-Case-Szenario dem mittelbaren Schutz durch die quasi-staatliche Protektor Lebensversicherung AG; demgegenüber stellen Investmentfonds Sondervermögen dar, sind also im Falle einer Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Interessanter ist die Betrachtung der garantierten Mindestrenditen. Für klassisch konzipierte Riester-Renten wurden zahlreiche Vergleichstests publiziert, bei denen die garantierte Mindestrente das herausragende Qualitätsmerkmal darstellte, gefolgt von der (unverbindlich) prognostizierten möglichen Rente unter Einbeziehung der nicht garantierten Überschussbeteiligungen. Hingewiesen in den Vergleichstests wird jedoch nicht auf die implizierte (automatische) Garantiezusage für alle Riester-Renten: Eingezahlte Beiträge und staatliche Zulagen! Dieser Anteil beträgt, je nach Musterrechnung, mindestens 80% der beworbenen garantierten Renten, relativiert diese somit ungemein.
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